In seinem Urteil VIII ZR 318/12 vom 09.10.2013 hat der BGH entschieden, dass Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage bereits nach zweijahren verjähren und nicht erst nach fünf Jahren.
In seinem Urteil VIII ZR 318/12 vom 09.10.2013 hat der BGH entschieden, dass Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit der Komponenten einer Photovoltaikanlage bereits nach zweijahren verjähren und nicht erst nach fünf Jahren.