Als Sachverständige im Bauwesen erstellen wir Gutachten aller Art.

Im Rahmen der Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort erstellen wir energetische Gutachten.

Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Ausgaben für Wohngebäude, deren Baugenehmigungen in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurden. Zuwendungsfähige Ausgaben sowie der jeweilige Bundesanteil ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.

Anzahl der Wohneinheiten
(WE)

zuwendungsfähige Ausgaben
(ohne Mehrwertsteuer)

Bundesanteil

Ein-/Zweifamilienhaus

450,00 €

300,00 €

bis 6 WE

600,00 €

320,00 €

bis 15 WE

850,00 €

340,00 €

bis 30 WE

1.100,00 €

360,00 €

bis 60 WE

1.350,00 €

380,00 €

bis 120 WE

1.600,00 €

400,00 €

Beispiel:

vereinbartes Honorar für ein Zweifamilienhaus

450,00 €

 

zzgl. eventuell anfallender Mehrwertsteuer

+ 72,00 €

 

Zwischensumme:

522,00 €

 

abzüglich Bundesanteil

- 300,00 €

 

eigene Kosten für Honorar

222,00 €

Wir beurteilen Ihre Immobilie und unterstützen Sie bei der Beantragung der Förderung.